Gabelstapler DGUV GRUNDSATZ 308-001

Wer einen Gabelstapler bedienen will, darf dieses erst nach einer erfolgreich abgelegten theoretischen und praktischen Ausbildung und Prüfung.
Mindestalter ist 18 Jahre (bei minderjährigen nur unter Aufsicht des Ausbilders)


Inhalte der theoretischen Ausbildung (1 Tag)

Inhalte der praktischen Ausbildung (1 Tag)

• Rechtliche Grundlagen
• Unfälle und wie ich diese vermeide
• Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
• Antriebsarten
• Standsicherheit
• Betrieb allgemein
• Regelmäßige Prüfung
• Umgang mit Last
• Verkehrsregeln / Verkehrswege
• Theoretische Prüfung


• Einweisung in das Gerät
• Abfahrtskontrolle gemäß DGUV Vorschrift 68
• Fahrübungen mit und ohne Last
• Stapelübungen
• Praktische Prüfung