Weiterbildungen

Bus- und Lkw-Fahrer*innen sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen (gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)).
Sie betrifft alle Fahrer*innen, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen. 
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der Teilnahmebescheinigungen die Schlüsselzahl 95 in den Fahrer-Qualifikations-Nachweis (FQN) eingetragen.



MODUL 1:   ECO-Training & Assistenzsysteme

1.1   Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2   Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3   Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisbereiche 1.1 & 1.2

 

MODUL 2:   Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

2.1   Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
2.2   Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3   Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr


MODUL 3:   Gefahrenwahrnehmung

1.2   Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3a  Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
1.5   Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6   Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften
3.1   Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4   Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und
geistigen Verfassung
3.5   Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen


MODUL 4:   Schadensprävention

1.4   Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
2.2   Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1   Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2   Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3   Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.6   Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
3.7   Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
3.8   Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung


MODUL 5:   Sicherheit für Ladung & Fahrgast

1.4   Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
1.5   Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6   Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften

 


Die unterstrichenen Unterkenntnisbereiche stehen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit nach § 4 Absatz 1 BKrFQV.

Bei uns finden regelmäßig Modulwochen und Einzelschulungen der Module statt.
Gerne schulen wir die Module auch bei Euch 
(INHOUSE-SCHULUNG).

Bitte kontaktiere uns für weitere Infos!